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Abfrage Betriebsleitung

F05008179 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 34h GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Gibt es eine/n Betriebsleiter:in oder wird eine Zweigstelle Ihres Betriebes von einer beauftragten Person geleitet?
Ausgabe: Betriebsleitung/Zweigstellenleitung

Hilfetext

Eingabe: Nach § 34h Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist die IHK als Erlaubnisbehörde verpflichtet, zu prüfen, ob eine mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Sofern ein/e Betriebs- oder Zweigniederlassungsleiter:in im Sinne von § 34h Abs. 2 Nr. 1 GewO mit der Übermittlung der Daten an die Erlaubnisbehörde nicht einverstanden ist, kann er/sie nicht als Betriebs- oder Zweigniederlassungsleiter:in für die antragstellende Person tätig sein.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden