Abfrage Betriebsleitung
F05008179• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34h GewO
Formularangaben
Eingabe: Gibt es eine/n Betriebsleiter:in oder wird eine Zweigstelle Ihres Betriebes von einer beauftragten Person geleitet?
Ausgabe: Betriebsleitung/Zweigstellenleitung
Ausgabe: Betriebsleitung/Zweigstellenleitung
Eingabe: Nach § 34h Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist die IHK als Erlaubnisbehörde verpflichtet, zu prüfen, ob eine mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Sofern ein/e Betriebs- oder Zweigniederlassungsleiter:in im Sinne von § 34h Abs. 2 Nr. 1 GewO mit der Übermittlung der Daten an die Erlaubnisbehörde nicht einverstanden ist, kann er/sie nicht als Betriebs- oder Zweigniederlassungsleiter:in für die antragstellende Person tätig sein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden