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Öffentliche Bestellung und Vereidigung als landwirtschaftlicher Probenehmer

F05008227 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §36 Absatz 2 GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Öffentliche Bestellung und Vereidigung als landwirtschaftliche/r Probenehmer*in

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Wenn Sie als landwirtschaftliche/r Probenehmer*in tätig werden möchten, müssen Sie von der zuständigen Behörde öffentlich bestellt und vereidigt worden sein. Diese öffentliche Bestellung und Vereidigung können Sie hier beantragen.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden