Vorherige Bestellung und Vereidigung als Probenehmer
F05008237• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §36 Absatz 2 GewO
Formularangaben
Eingabe: Wurden Sie schon einmal als landwirtschaftliche/r Probenehmer*in öffentlich bestellt und vereidigt?
Ausgabe: Vorherige Bestellung und Vereidigung als Probenehmer*in
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden