Erlaubnis zum Umgang mit Krankheitserregern
F05008400• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 44 ff. IfSG, § 4-7 BioStoffV
Formularangaben
Eingabe: Besitzt die Person, untere deren Aufsicht die Sachkenntnis erworben wurde, eine Erlaubnis zum Umgang mit Krankheitserregern?
Ausgabe: Besitz einer Erlaubnis zum Umgang mit Krankheitserregern
Ausgabe: Besitz einer Erlaubnis zum Umgang mit Krankheitserregern
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden