Ausnahme nach §25 GefStoffV
F05008403• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §25 GefStoffV
Formularangaben
Eingabe: Handelt es sich bei den relevanten Biozidprodukten um eine Ausnahme nach §25 der Gefahrstoffverordnung (Übergangsvorschriften)?
Ausgabe: Ausnahme nach §25 Gefahrstoffverordnung (Übergangsvorschriften)
Ausgabe: Ausnahme nach §25 Gefahrstoffverordnung (Übergangsvorschriften)
Eingabe: Im Fall einer Ausnahme nach §25 Gefahrstoffverordnung (Übergangsvorschriften) gilt das Sachkundeerfordernis erst ab 28. Juli 2025.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden