Natürliche Person oder juristische Person bzw. Personenhandelsgesellschaft
F05008498• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- div.
Formularangaben
Geben Sie an, ob es sich dem/der Tauschpartner/-in um eine natürliche oder eine juristische Person bzw. Personenhandelsgesellschaft handelt.
Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Mit der Vollendung seiner Geburt wird ein Mensch rechtsfähig und damit zu einer natürlichen Person (§ 1 BGB). Der Mensch verliert seine Rechtsfähigkeit mit dem Tod.
Eine juristische Person ist eine Körperschaft, die aus Personen besteht und rechtlich selbstständig ist, sie besitzt Rechte und Pflichten. Ein Verein oder eine Kapitalgesellschaft sind Beispiele für eine juristische Person.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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