Anzahl Beschäftigte
F05008770• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 16 Biostoffverordnung (BioStoffV) § 15 Biostoffverordnung (BioStoffV)
Formularangaben
Eingabe: Anzahl der Beschäftigten, die die erlaubnispflichtigen Tätigkeit durchführen werden (siehe auch BioStoffV §10 Abs.1 Nr.3)
Ausgabe: Anzahl der Beschäftigten
Ausgabe: Anzahl der Beschäftigten
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden