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Anzahl Beschäftigte

F05008770 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 16 Biostoffverordnung (BioStoffV) § 15 Biostoffverordnung (BioStoffV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Anzahl der Beschäftigten, die die erlaubnispflichtigen Tätigkeit durchführen werden (siehe auch BioStoffV §10 Abs.1 Nr.3)
Ausgabe: Anzahl der Beschäftigten

Hilfetext

Eingabe: Anzahl Beschäftigte

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num_int

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden