Hinweis Erlaubnis
F05008825• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 27 Abs. 1 S. 6 WaffG
Formularangaben
Die erhaltene(n) Erlaubniss(e), ist (sind) mit Außerbetriebnahme der Schießstätte an die zuständige Waffenbehörde zurückzusenden. Im Anschluss an das Formular wird sich die entsprechende Stelle für genauere Informationen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden