Umgesetzte organisatorische Schutzmaßnahmen
F05008890• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 16 Biostoffverordnung (BioStoffV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
001=Es gibt Zugangsbeschränkungen. 002=Es wurden Betriebsanweisungen gemäß § 14 (1) BioStoffV erstellt. 003=Es sind Maßnahmen bei Betriebsstörungen oder Unfällen gemäß §13 (1) BioStoffV festgelegt. 004=Es wurden dokumentierte Unterweisungen gemäß § 14 (2) u. (3) BioStoffV durchgeführt. 005=Es werden dokumentierte regelmäßige Prüfungen gemäß § 8 (6) BioStoffV durchgeführt. 006=Es wurde ein Hygieneplan erstellt. 007=Keine der Auswahlmöglichkeiten trifft zu.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden