Art der Verbringung
F05009196• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Artikel 65, 66 & 98 Verordnung (EU) 2016/2031 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016; Anbaumaterialverordnung (AGOZV)
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Bei Produzenten und Unternehmen, die Waren über den Postweg versenden, ist die Beantragung einer Ermächtigung für die Ausstellung von Pflanzenpässen und das Hochladen eines Lageplans verpflichtend.
Technische Beschreibung
001: als Produzent 002: im Handel 003: über den Postweg bzw. im Online-Handel
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden