Liste der zu importierenden Waren
F05009206• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Artikel 65, 66 & 98 Verordnung (EU) 2016/2031 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016; Anbaumaterialverordnung (AGOZV)
Formularangaben
Eingabe: Bitte fügen Sie eine Liste der für den Import bestimmten Waren bei.
Bitte beachten Sie, das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB darf nicht überschritten werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden