Verantwortliche Person für benannten Standort
F05009618• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Art. 60 Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031; Art. 61 Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031
Formularangaben
Eingabe: Ist die für die spezifizierten Arbeiten verantwortliche Person eine andere Person, als die für den zu benennenden Standort?
Ausgabe: Verantwortliche Person für benannten Standort
Ausgabe: Verantwortliche Person für benannten Standort
Eingabe: Hinweis: Unter dem Reiter Nachweise müssen wissenschaftliche und fachliche Qualifikationen, der für die spezifizierten Arbeiten verantwortlichen Person hochgeladen werden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden