Interessenkonflikt (Sachverständige Gegenprobe)
F05009827• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- § 43 Abs. 1 Satz 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); § 1, § 2, § 3 Gegenproben-Verordnung
Formularangaben
Hiermit erkläre ich, dass kein Ausschlussgrund nach § 2 Abs. 3 Gegenproben-Verordnung (GPV) vorliegt und dass die Tätigkeit als Gegenprobensachverständige*r unabhängig und frei von einem Interessenkonflikt ausgeführt werden kann.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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