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Hinweis Führungszeugnis Tierarzt

F05009863 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 4 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) § 63 Approbationsordnung für Tierärzte (TAppV) § 64 Approbationsordnung für Tierärzte (TAppV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis:

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Das Führungszeugnis ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt des Wohnortes zu beantragen. Bitte geben Sie beim Beantragen des Führungszeugnisses als Verwendungszweck „Approbation Tierärztin/Tierarzt" an.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden