Unterlagen über die räumliche Voraussetzung Sachkundeprüfung
F05009950• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 10 Abs. 2, 3 LHundG NRW; § 11 Abs. 3 LHundG NRW; § 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW Anerkennung zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen; § 3 Abs. 2 DVO LHundG NRW; § 4 DVO LHundG NRW Anerkennung zur Durchführung von Verhaltensprüfungen
Formularangaben
Eingabe: Bitte laden Sie hier Unterlagen über Ihre räumlichen Gegebenheiten für die Durchführung der Prüfung hoch.
Beschreibung des Grundstückes nach Art und Lage, wo Sie die Sachkundeprüfung durchführen. Es muss ein umzäuntes Gelände sein. Auszug eines Kartenausschnittes (z.B. aus google-maps) mit Eintragung des Prüfungsgeländes ist ausreichend.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden