Nachweis Ihrer persönlichen Eignung (Pflegefachmann/-frau ORD)
F05010285• Version 0.3•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 Nr. 2 Gesetz über die Pflegeberufe (PflBG); §§ 43 Abs. 2, 43 Abs. 4, 48 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV); § 1 Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MTBG)
Formularangaben
Eingabe: Für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung benötigen Sie einen Nachweis Ihrer persönlichen Eignung. Haben Sie schon einen Nachweis? Dann laden Sie den Nachweis hier hoch. Haben Sie noch keinen Nachweis? Dann können Sie den Nachweis nach der Antragstellung nachreichen. Die zuständige Stelle kommt zu einem späteren Zeitpunkt auf Sie zu.
Ihr Nachweis wurde nicht in deutscher Sprache ausgestellt? Dann laden Sie zusätzlich eine deutsche Übersetzung als PDF-Datei (Scan oder Foto) hoch. Die Übersetzung muss von einem beeidigten Übersetzer oder einer beeidigten Übersetzerin erstellt werden.
Ausgabe: Das Feld enthält Informationen zur Straffreiheit.
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Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden