Vorhergehende Bestellung/Vereidigung als Sachverständige
F05010365• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 36 Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Eingabe: Wurden Sie schon einmal als Sachverständige*r öffentlich bestellt und vereidigt?
Ausgabe: Vorangehende Bestellung/Vereidigung als Sachverständige*r
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden