Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
-
§ 36 Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Eingabe: Bei welcher Stelle wurden Sie berufen?
Ausgabe: Berufungsstelle
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden