Zeugnisse oder Gleichwertigkeitsbescheid
F05010422• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1 Absatz 1 Diätassistentengesetz (DiätAssG)
Formularangaben
Eingabe: Laden Sie an dieser Stelle bitte eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses hoch, um zu bestätigen, dass Sie die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden haben. Falls Sie Ihre Ausbildung nicht in Deutschland abgeschlossen haben, dann laden Sie bitte den Gleichwertigkeitsbescheid hoch.
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20 MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden