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Hinweis Approbation Zahnarzt

F05010423 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 2 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Studiums der Zahnmedizin können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt sind Sie berechtigt, den Beruf als Zahnärztin/Zahnarzt in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden