Anzahl Gutachten (letzte fünf Jahre)
F05010477• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- § 36 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO); §1 Verordnung über Zuständigkeiten der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen; Richtlinie zur Sachverständigenbestellung über die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für die Sachgebiete "Bautechnischer Brandschutz" und "Bautechnischer Explosionsschutz"
Formularangaben
Eingabe: Wie viele Gutachten oder vergleichbare Ausarbeitungen haben Sie in den letzten fünf Kalenderjahren erstattet?
Ausgabe: Anzahl der Gutachten in den letzten fünf Kalenderjahren
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Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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