Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
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§ 1 Hebammengesetz (HebG)
Formularangaben
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“ beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Hebamme" führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden