Fünf selbst erstellte Gutachten
F05010598• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 36 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO); §1 Verordnung über Zuständigkeiten der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen; Richtlinie zur Sachverständigenbestellung über die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für die Sachgebiete "Bautechnischer Brandschutz" und "Bautechnischer Explosionsschutz"
Formularangaben
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Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
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