Hinweis Antrag Notfallsanitäter
F05010600• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1 Absatz 1 Notfallsanitätergesetz (NotSanG)
Formularangaben
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter" beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter" führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden