Auskunft der fachlichen Eignungen des/der Antragsteller*in
F05010910• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 36 GewO (Öffentliche Bestellung von Sachverständigen); Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (SVO IK-Bau NRW)
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Namen und Anschriften von mindestens fünf Auskunftspersonen, die bereit sind, über die persönliche und fachliche Eignung des/der Antragsteller*in Auskunft zu geben.
Bitte laden Sie an dieser Stelle die Unterlagen hoch. Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden