Hinweistext Verzichtserklärung auf dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsfeststellung (Pflegefachmann/-frau ORD)
F05011010• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- zu ergänzen.
Formularangaben
Die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation muss festgestellt werden. Die zuständige Stelle nimmt dafür zunächst einen Ausbildungsvergleich und eine Bewertung Ihrer weiteren beruflichen Qualifikationen auf der Grundlage der eingereichten Dokumente vor. Wenn im Ergebnis die Gleichwertigkeit noch nicht gegeben ist, haben Sie die Wahl, zum Nachweis der vollständigen Gleichwertigkeit eine Kenntnisprüfung abzulegen oder einen Anpassungslehrgang zu absolvieren.
Sie können auf den Ausbildungsvergleich und die Bewertung Ihrer weiteren beruflichen Qualifikationen verzichten. In diesem Fall kann die Gleichwertigkeit nur durch das Ablegen einer Kenntnisprüfung nachgewiesen werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
fachlich freigegeben