Umfang der Anzeige
F05011017• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 3 Abs.2 und 3 PrüfVO NRW
Formularangaben
Sie kommen aus einem EU-Staat oder einem EU- Recht gleichgestellten Staat und wollen als Prüfsachverständige*r für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen tätig werden? Dann müssen Sie vorab Ihre Tätigkeitsaufnahme anzeigen und geforderte Nachweise erbringen.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=13246&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=571794
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden