Erlaubnisurkunde
F05012319• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 PfandlV; § 34 GewO
Formularangaben
Eingabe: Bitte laden Sie eine Erlaubnisurkunde hoch.
Der Besitz einer Erlaubnis gemäß § 34 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) ist Voraussetzung für die Aufnahme der konkreten Tätigkeit.
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20 MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden