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Vergleichbare Anerkennungsvoraussetzungen und Nachweis der Kenntnisse

F05012400 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §5 Abs. 2 BauPrüfVO i.V.m. §9 Abs. 4-6 Brandenburgische Bautechnische Prüfungsverordnung - BbgBauPrüfV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Vergleichbare Anerkennungsvoraussetzungen und Nachweis der Kenntnisse

Hilfetext

Eingabe: Bitte laden Sie hier einen Nachweis darüber hoch, dass im Herkunftsland ein vergleichbares Anerkennungsverfahren in der angezeigten Fachrichtung durchlaufen wurde (mit Prüfung der persönlichen Voraussetzungen und Berufserfahrungen sowie Nachweis der fachlichen Kenntnisse in einer schriftlichen Prüfung). Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden