Vergleichbare Anerkennungsvoraussetzungen und Nachweis der Kenntnisse
F05012400• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §5 Abs. 2 BauPrüfVO i.V.m. §9 Abs. 4-6 Brandenburgische Bautechnische Prüfungsverordnung - BbgBauPrüfV
Formularangaben
Eingabe: Bitte laden Sie hier einen Nachweis darüber hoch, dass im Herkunftsland ein vergleichbares Anerkennungsverfahren in der angezeigten Fachrichtung durchlaufen wurde (mit Prüfung der persönlichen Voraussetzungen und Berufserfahrungen sowie Nachweis der fachlichen Kenntnisse in einer schriftlichen Prüfung).
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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