Versicherung Versagungsgründe
F05012568• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 23 BauPrüfVO
Formularangaben
Eingabe: Ich versichere, dass keine Versagungsgründe nach § 23 Abs. 2 Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) vorliegen.
Ausgabe: Versicherung, dass keine Versagungsgründe ach § 23 Abs. 2 Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) vorliegen.
Ausgabe: Versicherung, dass keine Versagungsgründe ach § 23 Abs. 2 Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) vorliegen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden