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Hinweis: am Unternehmensstandort keine pflanzengesundheitlichen Tätigkeiten

F05012572 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Verordnung (EU) 2016/2031 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016; Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten* (Anbaumaterialverordnung - AGOZV) § 3 Registrierung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Wenn am Unternehmensstandort keine pflanzengesundheitlichen Tätigkeiten ausgeführt werden, müssen Sie im Reiter „Unternehmensdaten“ mindestens eine Betriebsstätte mit pflanzengesundheitlichen Tätigkeiten angeben.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden