Hinweis Unternehmenssitz
F05012748• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Artikel 65, 66 & 98 Verordnung (EU) 2016/2031 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016; Anbaumaterialverordnung (AGOZV)
Formularangaben
Eingabe: Wenn am Unternehmensstandort keine pflanzengesundheitlichen Tätigkeiten ausgeführt werden, müssen Sie im Reiter „Unternehmensdaten“ mindestens eine Betriebsstätte mit pflanzengesundheitlichen Tätigkeiten angeben.
Ausgabe: Hinweis Unternehmenssitz
Ausgabe: Hinweis Unternehmenssitz
Wenn am Unternehmensstandort keine pflanzengesundheitlichen Tätigkeiten ausgeführt werden, müssen Sie im Reiter „Unternehmensdaten“ mindestens eine Betriebsstätte mit pflanzengesundheitlichen Tätigkeiten angeben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden