Art der Räumlichkeit, die zur geschlossenen Anlage gehört
F05012883• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Art. 60 Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031; Art. 61 Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031
Formularangaben
Technische Beschreibung
001 Räumlichkeit, die zur geschlossenen Anlage gehört 002 Räumlichkeit für Lagerung/Haltung des spezifizierten Materials
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden