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Hinweis Tätigkeit Sachverständige

F05012934 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


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Handlungsgrundlage


  • §91 Abs. 8 HwO; §§36 und 36a GewO; Sachverständigenordnung der Handwerkskammern

Gültig ab

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Gültig bis

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Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis

Hilfetext

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Feldart

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Inhalt

Zu Ihren wichtigsten Aufgaben als öffentlich bestellte/r Sachverständige:r nach § 91 Abs. 1 Nr. 8 Handwerksordnung in Verbindung mit den §§ 36 und 36a der Gewerbeordnung gehört die Begutachtung von Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert. Sie sollen für eine sachlich fundierte Beurteilung handwerklicher Arbeiten, Produkte und Dienstleistungen und der dafür geforderten Preise sorgen. Sie als Sachverständige:r sind das Aushängeschild für die Leistungsfähigkeit dieser Wirtschaftsgruppe. Ihr fachliches Können und Ihre Integrität sind nicht nur wichtig für Ihr persönliches Ansehen, sondern für das Ansehen des Handwerks insgesamt. Einen Anspruch auf öffentliche Bestellung und Vereidigung haben Sie als Bewerber:in daher nur, wenn Ihre besonderen Fachkenntnisse, Ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit überprüft wurden und damit außer jedem Zweifel ist, dass Sie die in der Sachverständigenordnung aufgestellten Voraussetzungen - insbesondere die persönliche Eignung und den Nachweis der besonderen Sachkunde - erfüllen. Zu diesen zum Teil unabdingbaren Auswahlkriterien gehört, dass Sie als Bewerber:in grundsätzlich in die Handwerksrolle eingetragen sind, das heißt im Regelfall die Meisterprüfung abgelegt oder eine andere Qualifikation, zum Beispiel als Ingenieur:in, erworben haben, besonders sachkundig und befähigt sind, Gutachten zu erstatten, über die zur Ausübung der Tätigkeit als Sachverständige:r erforderlichen Einrichtungen verfügen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und Gewähr für die Unparteilichkeit und die Unabhängigkeit bei der Erstattung von Gutachten sowie für die Einhaltung der Verpflichtungen eines/einer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bieten. Wenn Sie als öffentlich bestellte/r und vereidigte/r Sachverständige:r Gutachten erstellen, muss stets die Möglichkeit ausgeschlossen sein, dass das Gutachten eigenen wirtschaftlichen oder sonstigen beruflichen Zwecken unterliegt. Sie müssen sich immer im Klaren darüber sein, dass an Ihre Redlichkeit und Objektivität ganz besonders hohe Ansprüche gestellt werden.

Datentyp

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Präzisierung

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Technische Beschreibung


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Stichwörter


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Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

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