Hinweis Antragsumfang
F05012975• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §2 PsychThG
Formularangaben
Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychotherapie kann Ihnen die Approbation als Psychotherapeut:in erteilt werden. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, den Beruf der/des Psychotherapeut:in in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden