Anzeige für die beschäftigen Personen
F05013105• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG - § 1a; Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG - § 6 (2); Berufsordnung für Hebammen HebBO NRW § 8
Formularangaben
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Ausgabe: Anzeige für die beschäftigen Personen
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Technische Beschreibung
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Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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