Hinweis
F05013230• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 28 WaffG
Formularangaben
Eingabe: Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition Erteilung für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen. Die Erlaubnis ist zwei Jahre lang gültig.
Ausgabe: Hinweis
Ausgabe: Hinweis
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition Erteilung für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen. Die Erlaubnis ist zwei Jahre lang gültig.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden