Fachkunde
F05013291• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 8 SprengG, § 9 SprengG
Formularangaben
Technische Beschreibung
001 Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang für die Tätigkeit 002 Bestandene Prüfung der zuständigen Behörde für diese Tätigkeit 003 Mindestens dreijährige praktische Erfahrungen in diesem Bereich 004 Ausbildung an einer Hochschule, Fachhochschule oder Technikerschule und einjährige praktische Tätigkeit
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden