Hinweistext Equiden (nicht registriert)
F05013461• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- 90/426/EWG
Formularangaben
Equiden dürfen nach der Richtlinie 90/426/EWG nur mit einem Equidenpass aus dem Bestand verbracht werden. Daher sind alle zu transportierenden Equiden nach der o. g. Richtlinie registriert.
Die Verordnung 1/2005 versteht aber unter „registrierte“ Equiden nur die Tiere, die zur Teilnahme an Wettbewerben, Rennen, kulturellen Veranstaltungen oder zu Zuchtzwecken transportiert werden (vgl. Erwägungsgrund Nr. 21), jedoch keine Equiden, die direkt über einen Markt o-der eine Sammelstelle in einen Schlachthof verbracht werden (Schlachtpferde). Ausschlaggebend für die Zuordnung ist also die Zweckbestimmung und nicht die Registrierung nach der Richtlinie 90/426/EWG. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu lfd. Nr. 1 hingewiesen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden