Geeignete Anlagen, damit die Tiere entladen und artgerecht gehalten werden können
F05013551• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 14 ViehVerkV
Formularangaben
Eingabe: Geeignete Anlagen, damit die Tiere entladen und artgerecht gehalten werden können
Ausgabe: Geeignete Anlagen zur artgerechten Endladung und Haltung
Ausgabe: Geeignete Anlagen zur artgerechten Endladung und Haltung
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden