Ausreichende Beleuchtung Räume und Laderampen
F05013653• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 14 ViehVerkV
Formularangaben
Eingabe: Räume und Laderampen müssen ausreichend beleuchtet sein
Ausgabe: Beleuchtung Räume und Laderampen
Ausgabe: Beleuchtung Räume und Laderampen
Technische Beschreibung
001: vorhanden; 002: wird eingerichtet
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden