Einrichtung zur Fixierung, Überwachung und Absonderung von Tieren
F05013654• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 14 ViehVerkV
Formularangaben
Eingabe: Geeignete Einrichtung zur Fixierung, Überwachung und Absonderung von Tieren, so dass beim Auftreten einer ansteckenden Krankheit alle seuchenkranken und verdächtigen Tiere abgesondert werden müssen
Ausgabe: Geeignete Einrichtung zur Fixierung, Überwachung und Absonderung von Tieren
Ausgabe: Geeignete Einrichtung zur Fixierung, Überwachung und Absonderung von Tieren
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden