Doktorgrad
F05014319• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 69 GewO
Formularangaben
Eingabe: Zulässig sind derzeit: „DR.“, „Dr.“, „DR.HC.“, „Dr.hc.“, „Dr.EH.“ und „Dr.eh.“.
Sind mehrere Doktorgrade anzugeben, so sind sie durch ein Leerzeichen zu trennen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden