Abfrage Kraftfahrzeuge Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 t
F05014390• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009 § 3 Abs. 1 GüKG
Formularangaben
Eingabe: Möchte Ihre Unternehmung im Rahmen des GüKG Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 t einsetzen?
Ausgabe: Eingesetzte Fahrzeuge im Rahmen des GüKG mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 t
Ausgabe: Eingesetzte Fahrzeuge im Rahmen des GüKG mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 t
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden