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Nachweis Sachkundeprüfung §13 Abs. 3

F05015340 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Art. 17 Abs. 2 VO (EG) 1/2005 §4 Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis über die nach dem 5. Januar 2007 und vor dem 19. Februar 2009 bestandene Sachkundeprüfung nach § 13 Abs. 3 der Tierschutztransportverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juni 1999 (BGBI. I S.1337)

Hilfetext

Eingabe: Bitte laden Sie einen Nachweis über die nach dem 5. Januar 2007 und vor dem 19. Februar 2009 bestandene Sachkundeprüfung nach § 13 Abs. 3 der Tierschutztransportverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juni 1999 (BGBI. I S.1337) hoch. Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20 MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.

Feldart

input

Inhalt

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Datentyp

file

Präzisierung

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Technische Beschreibung


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Stichwörter


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Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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