Nachweis Sachkundeprüfung §13 Abs. 3
F05015340• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- Art. 17 Abs. 2 VO (EG) 1/2005 §4 Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
Formularangaben
Nachweis über die nach dem 5. Januar 2007 und vor dem 19. Februar 2009 bestandene Sachkundeprüfung nach § 13 Abs. 3 der Tierschutztransportverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juni 1999 (BGBI. I S.1337)
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