Angemessene Ver- und Entladevorrichtungen
F05015478• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Art. 18 VO (EG) Nr. 1/2005
Formularangaben
Eingabe: Angemessene Ver- und Entladevorrichtungen werden mitgeführt (Entladung aus jedem Verladedeck möglich, max. Neigungswinkeleingehalten, Rampen mit ausreichendem Seitenschutz)?
Ausgabe: Angemessene Ver- und Entladevorrichtungen sind (nicht) vorhanden.
Ausgabe: Angemessene Ver- und Entladevorrichtungen sind (nicht) vorhanden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden