Aktenzeichen
F05015554• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 33i GewO
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie das Aktenzeichen an.
Ein Aktenzeichen dient der signaturmäßigen Kennzeichnung von Akten.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden