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Informationen zur Erreichbarkeit Hinweistext

F05015559 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 6 Abs. 7 Satz 1 Geldwäschegesetz (GWG); § 4 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG); § 6 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Bitte geben Sie für die Zuordnung der zuständigen Stelle, Informationen zur Erreichbarkeit und sonstige Adress- und Kontaktdaten der gegenständlichen Wettvermittlungs- bzw. Wettannahmestelle an.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden