Aufgabenbereich Abfrage (Geldwäschebeauftragter)
F05015701• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 9 Abs. 1 Satz 2 Geldwäschegesetz (GWG); § 7 Abs. 4 Satz 1 Geldwäschegesetz (GWG)
Formularangaben
Eingabe: Wird die Aufgabe im Rahmen der Auslagerung der internen Sicherungsmaßnahmen auf einen Dritten (§ 6 Abs. 7 GwG) übertragen?
Ausgabe: Aufgabenbereich Abfrage
Ausgabe: Aufgabenbereich Abfrage
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden