Namen des externen Unternehmens
F05015704• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 9 Abs. 1 Satz 2 Geldwäschegesetz (GWG); § 7 Abs. 4 Satz 1 Geldwäschegesetz (GWG)
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie den Namen des externen Unternehmens an
Ausgabe: Namen des externen Unternehmens
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Eingabe: Hinweis: Diese Anzeige macht die weitere Anzeige über die Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen nicht entbehrlich.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden